Lisa's
Office
Dolmetschen.
Training.
Lisa's
Office
Stand 06.2013
Auf die Vertragsbeziehungen zu unseren privaten und gewerblichen Kunden finden ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen unserer Kunden können wir nur dann anerkennen, wenn wir ihrer Geltung ausschließlich und schriftlich zugestimmt haben.
Falls keine besonderen Vereinbarungen über die qualitativen Anforderungen an die Übersetzung getroffen wurden oder aus der Art des Auftrags keine spezifischen Anforderungen ersichtlich sind, fertigt der Auftragnehmer die Übersetzung des Textes nach bestem Wissen und Gewissen vollständig sowie sinngemäß und grammatikalisch richtig zum Zweck der Information an.
Erhebt der Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen (Eingang bei uns), keine schriftlichen Einwendungen, so gilt die Übersetzung als genehmigt. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der Übersetzung zustehen könnten. Rügt der Auftraggeber innerhalb dieser 5-Tages-Frist einen objektiv vorhandenen und nicht nur unerheblichen Mangel, so ist dieser Mangel so genau wie möglich zu beschreiben, und uns ist zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Dies gilt auch für Eilaufträge mit einer sehr kurzen Lieferfrist. Sollte von dieser Korrekturmöglichkeit kein Gebrauch gemacht werden, so ist die von uns erstellte Rechnung jedoch in voller Höhe zu begleichen.
Korrekturen durch Dritte entbinden uns von der Garantie. Keine Haftung für kontextlose Einzelbegriffe (in Auflistungen o.ä.). Lieferung in digitaler Form nur auf eigene Gefahr. Für Softwareschäden, die durch den Gebrauch unserer Dateien entstehen, können wir keine Haftung übernehmen, daher bitten wir Sie dringend entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen.
Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall der Höhe nach auf den Wert des betreffenden Auftrages begrenzt.
Allgemeine Vorabauskünfte über den Zeilenpreis sind grundsätzlich als Grundpreis zu verstehen. Zeilenberechnung erfolgt auf der Grundlage einer Zeilenlänge von 55 Anschlägen inkl. Leerzeichen im zielsprachlichen Text, falls nicht anders vereinbart. Längere Zeilen werden auf Normzeilen umgerechnet. Einzelbegriffe oder kontextlose Begriffe (bestehend aus einem oder mehreren Wörtern) sowie angefangene Zeilen werden als ganze Zeile oder über Zeitpauschalen berechnet. Eil-, Schwierigkeits- und Mengenzuschläge von 15% bis 100 % können nach unserem Ermessen erhoben werden, werden im Kostenvoranschlag ausgewiesen. Als Eilaufträge sind alle Aufträge zu verstehen, deren Bearbeitungszeit unter 24 Stunden liegt. Für Eilaufträge gelten Zuschläge von bis zu 100 %. Dasselbe gilt für Arbeiten, die über ein Wochenende oder an Feiertagen ausgeführt werden. Es können Zuschläge für den Schwierigkeitsgrad oder die Art der Dateivorlage (Excel, PowerPoint) erhoben werden. Lieferfristen werden dem Kunden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben. Sie können immer nur voraussichtliche Termine sein. Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Übersetzung an den Kunden nachweisbar (Absendeprotokoll) abgeschickt wurde. Alle Zeitangaben beziehen sich auf mitteleuropäische Zeit (MEZ).
Wir führen den Unterricht nach unseren Richtlinien durch geeignete Lehrkräfte durch. Der Unterrichtsort wird gemeinsam bestimmt. Bei Änderungen unterrichten sich die Parteien gegenseitig in geeigneter Form rechtzeitig.
Wir behalten es uns vor, einen Kurs wegen von uns nicht zu vertretender Umstände zu verschieben oder ausfallen zu lassen. Bei Ausfall kann der Kunde Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Rückerstattung bereits durchgeführter Unterrichtsstunden, nicht geltend machen.
Für den Fall, dass wir einzelne Unterrichtsstunden (z.B. durch den Ausfall einer Lehrkraft) nicht durchführen können, werden diese zeitnah nachgeholt. Sollte dies endgültig nicht möglich sein, kann der Kunde auch in diesem Fall vom Unterrichtsvertrag zurücktreten.
Im Falle eines solchen Rücktritts erhält der Kunde für die noch nicht in Anspruch genommenen Stunden die bereits entrichtete Kursgebühr zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Rückerstattung bereits durchgeführter Unterrichtsstunden, kann der Kunde nicht geltend machen.
Für nicht in Anspruch genommene Unterrichtsstunden kann der Kunde grundsätzlich keinen Ersatz, insbesondere keine Rückzahlung der Vergütung verlangen. Im Einzelfall, z.B. bei nachgewiesener Erkrankung, können wir mit dem Kunden eine davon abweichende Regelung treffen, ohne dass der Kunde darauf einen Anspruch hat.
Bei Einzelunterricht und bei Firmenkursen (=Kurse, die für Mitarbeiter eines Unternehmens durchgeführt werden) können Termine bis spätestens 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn verschoben werden bzw. bei Unterricht am Montag am Freitag und bei Unterricht nach einem Feiertag am Wochenende davor. Bei kurzfristigen Absagen unter 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn werden 50 % der Kursgebühr ohne Fahrtkosten berechnet, bei Absagen weniger als 12 Stunden vor Unterrichtsbeginn die volle Kursgebühr. Außerdem muss der Kurs bei Einzelunterricht bis spätestens zwei Monate nach dem vorgesehenen Kursbeginn angefangen und bis spätestens sechs Monate nach diesem Termin beendet worden sein (bei vereinbarten 10 Doppelstunden drei Monate, bei 20 sechs Monate).
Die Kündigung des Unterrichtsvertrages während der vereinbarten Dauer ist nicht möglich. Das Recht beider Vertragspartner zur Kündigung aus außerordentlichem Grunde, die schriftlich zu erfolgen hat, bleibt unberührt.
Auf Wunsch erhält der Kunde nach Abschluss eines Kurses ein Zertifikat.
Mit der Anmeldung ist bei Einzeltrainings die vereinbarte Kursgebühr in voller Höhe zur Zahlung fällig und vor Kursbeginn zu entrichten. Die Rechte aus dem Unterrichtsvertrag kann der Kunde nur in Ausnahmefällen und mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von uns auf Dritte übertragen. Hat der Kunde die Unterrichtsgebühr nicht oder nicht in voller Höhe rechtzeitig bezahlt, so kann ihm die Teilnahme am Unterricht untersagt werden.
Privatkunden bezahlen ihren Kurs grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch nach einem Drittel der vereinbarten Unterrichtsstunden.
Firmenkunden erhalten nach Abschluss des Kurses oder bei Dauerkursen monatlich eine Rechnung, die ohne Abzug innerhalb der gesetzlich geltenden Fristen zu begleichen ist.
Für Verluste oder Beschädigung der vom Kunden in die Betriebsräume eingebrachten Gegenstände können wir keine Haftung übernehmen.
An Exkursionen nimmt der Kunde auf eigene Gefahr teil. Für etwaige Schäden, gleich welcher Art, übernehmen wir keine Haftung.
Die Haftungshöchstsumme jedes Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, beträgt bei Personen- und Sachschäden Euro 125.000. Bei zu vertretenden sonstigen Schäden ist die Haftung für jeden Einzelschaden der Höhe nach auf 10 % des Auftragswertes und nur auf solche Schäden, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss vernünftigerweise zu rechnen war, beschränkt. Diese Einschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch drei Jahre nach Durchführung der mangelhaften Leistung.
Soweit Schadensersatzansprüche ausgeschlossen sind, umfasst dieser Ausschluss auch Ansprüche wegen mittelbarer Schäden, insbesondere Vermögensschäden und entgangenem Gewinn sowie Ansprüche Dritter und Ansprüche gegen Mitarbeiter von Lisa’s Office sowie von Lisa’s Office beauftragte Trainer oder Dolmetscher.
Die Dolmetscher sind verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung übernehmen sie nicht. Die von den Dolmetschern zu erbringende Tätigkeit ist in ihrer Auftragsbestätigung bzw. im Vertrag erschöpfend festgelegt.
Der Kunde übersendet den Dolmetschern so bald als möglich alle einschlägigen Unterlagen wie Diskussionsleitfaden, Tagesordnung, Protokolle, Fragebogen, Abbildungen (Folien), Produktbeschreibungen etc., um die Einarbeitung in das Fachgebiet und die Terminologie zu ermöglichen. Von sämtlichen Texten und Schriftstücken, die im Verlauf der Diskussion vorgelesen werden sollen, erhalten die Dolmetscher spätestens am Vortag eine Kopie, die bis einschließlich Verlesung und Behandlung des Textes oder Manuskripts bei ihnen verbleibt. Wird diese Pflicht nicht eingehalten, so werden die Dolmetscher von ihrer Leistungspflicht entbunden. Auf ausdrücklichen Wunsch werden die Texte und Unterlagen zurückgegeben, es sollten stets Kopien zur Verfügung gestellt werden. Die Frist für die Anforderung, gleichzeitig die Aufbewahrungsfrist für die Dolmetscher, beträgt 60 Tage nach Beendigung des Einsatzes.
Der Kunde muss gewährleisten, dass die Dolmetscher die zu dolmetschenden Texte mit bestmöglicher Qualität hören können. Zu diesem Zweck sind geeignete technische Vorrichtungen einzusetzen. Die Dolmetscher werden von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn sie die räumlichen und technischen Bedingungen - insbesondere die Simultananlage und ihre Bedienung - für objektiv unzumutbar befinden und trotz diesbezüglicher Hinweise keine Abhilfe erfolgt. Die Pflichten des Kunden bleiben hiervon unberührt.
Bei Simultaneinsätzen dolmetscht ein Dolmetscher maximal 30 Minuten ohne Unterbrechung. Die normale Arbeitszeit des Dolmetscherteams soll 3 bis 3 1?2 Stunden am Vormittag und 3 bis 3 1?2 Stunden am Nachmittag nicht überschreiten. Angemessene Pausen sind vorzusehen.
Für die Dolmetscherleistung werden die geleisteten Stunden plus Warte- und Wegezeit berechnet, wobei eine angebrochene Stunde als volle Stunde berechnet wird. Für Konferenzen gelten ausschließlich Tagessätze. Andere Berechnungsmodelle müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
Kann der zum Einsatzort angereiste Dolmetscher aus Gründen, die durch ihn nicht verursacht wurden, seine Leistungen nicht erbringen, so werden dem Auftraggeber die vereinbarte Leistungszeit sowie die Wegezeit und die Fahrkosten in Rechnung gestellt.
Bei der Vereinbarung von Tagespauschalen werden Neben- und Reisekosten zusätzlich in Rechnung gestellt. Falls der Dolmetscher am Vor- oder Folgetag an- bzw. abreisen muss und folglich diese Tage nicht für andere Aufträge in Anspruch nehmen kann, wird üblicherweise ein Reisetagehonorar in Höhe eines halben Tageshonorars in Rechnung gestellt.
Bei Kündigung des Vertrages durch den Kunden oder bei Verzicht des Kunden auf die Dienste der Dolmetscher unter den vertraglich festgelegten Bedingungen fällt ein Ausfallhonorar an. Die Höhe des Ausfallhonorars richtet sich nach der vereinbarten Vergütung sowie dem Zeitpunkt der Stornierung der Dolmetscherleistung. Es gilt folgende Tabelle:
15-21 Arbeitstage vor Einsatztag: Erstattung von 20 % der vereinbarten Vergütung
8–14 Arbeitstage vor Einsatztag: Erstattung von 40 % der vereinbarten Vergütung
4–7 Arbeitstage vor Einsatztag: Erstattung von 75 % der vereinbarten Vergütung
2–3 Arbeitstage vor Einsatztag: Erstattung von 90 % der vereinbarten Vergütung
Am selben Tag oder einen Tag vor Einsatztag: Erstattung von 100 % der vereinbarten Vergütung
Die Dolmetscher haben außerdem Anspruch auf Erstattung der ihnen nachweislich entstandenen Kosten.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf das Schriftformerfordernis kann mündlich nicht verzichtet werden. Insbesondere sind die für uns tätigen Lehrkräfte nicht befugt, Änderungen oder Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen vorzunehmen oder Zusicherungen abzugeben, die von den vertraglichen Abmachungen abweichen.
Die Rechtsbeziehungen zwischen Lisa’s Office und ihren Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit gesetzlich zulässig, wird für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergebenden Rechtsstreitigkeiten zwischen Lisa’s Office und dem Kunden als Gerichtsstand München vereinbart. Ungeachtet dessen bleibt Lisa’s Office zur Erhebung von Klagen oder Eingehung sonstiger gerichtlicher Verfahren am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden berechtigt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.